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Nicht jede Ehe ist für die Ewigkeit bestimmt. Eine bestehende Ehe kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch Scheidung aufgehoben werden.
Grundsätzlich kann eine bestehende Ehe geschieden werden, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben, wobei die Trennung auch bereits in der Ehewohnung erfolgen kann, was aber dann voraussetzt, dass jeder Ehegatte seine eigenen Wege geht und eine Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgt, was bedeutet, dass jeder Ehegatte sich nur noch um sich selbst kümmert. Leichter darzulegen und zu beweisen ist natürlich eine Trennung durch räumliche Trennung, sprich durch den Auszug.
Neben dem Ablauf des Trennungsjahres ist es erforderlich, dass der beide Ehepartner die Ehe als gescheitert betrachten oder aber, sollte ein Ehepartner an der Ehe trotz Trennung festhalten wollen, die Zerrüttung der Ehe durch das Gericht festgestellt wird.
In engen Grenzen ist auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung in besonderen Härtefällen möglich, wobei in diesem Fall die Gründe für den Härtefall in dem anderen Ehepartner liegen und vor Gericht dann auch bewiesen werden müssen, was teilweise mit gewissen Schwierigkeiten verbunden ist.
Gerne beraten und vertreten wir Sie im gesamten Bundesgebiet in jedem Stadium der Trennung und Scheidung und bieten hierzu im Vorfeld auch Beratungsgespräche an.
Rechtsanwältin Tamara Doderer
Fachanwältin für Familienrecht